Bundesweite unabhängige "Initiative Forensik"
Angebote von Angehörigen für Angehörige von Patienten der Forensik (Maßregelvollzug)
Wird ein psychisch krankes Familienmitglied straffällig, so stehen die Angehörigen überraschend und vollkommen unvorbereitet vor neuen Fragen und Problemen.
- Was bedeutet die Einweisung in die Forensik (Maßregelvollzug)
- Wie gehen wir mit der Situation in der Familie und im sozialen Umfeld um?
- Wie lange dauert die Unterbringung? Welche Behandlung wird erfolgen? Sind Besuche möglich?
Mit all diesen Fragen werden die Angehörigen oft alleine gelassen. Es fehlen Ansprechpartner, Informationen und Unterstützung,
Durch negative und einseitige Berichterstattung durch die Medien werden Vorurteile und Ängste geschürt. - Dies gilt es zu ändern!
Die "Initiative Forensik" soll dazu beitragen
- das Bild von Forensik und allgemeiner Psychiatrie in der Gesellschaft zu versachlichen,
- die Situation der Patienten und deren Angehörigen zu verbessern,
- Gespräche, Erfahrungsaustausch in Angehörigengruppen mit Fachkräften und Patienten zu fördern.
Die "Initative Forensik" ist eine bundesweite, unabhängige Arbeitsgruppe.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie:
- von diesen Fragen betroffen sind oder an dieser Thematik interessiert sind
- sich an einem Informationsaustausch beteiligen möchten
- die Situation verbessern möchten - ihre eigene Situation und die Situation von anderen Familien, die zukünftig in eine solche Situation kommen können.
Bitte richten Sie Ihre Anfragen an die "Initiative Forensik":
Mail: forensik-angeh@psychiatrie.de
oder an den Landesverband Thüringen Mail: geschst@lvthueringen-apk.de
Ihre Anfragen werden beantwortet von Angehörigen von Forensik-Patienten, die im Bundesverband bzw. im Landesverband persönlich bekannt sind.
Absolute Vertraulichkeit wird zugesichert.
Was tun, wenn ein psychisch Kranker straffällig wird?
- Hinweise für Angehörige in Frage und Antwort -
von Herrn Gerwald Messmann
Vorbemerkung
Zwei Situationen sind zu unterscheiden, nämlich ob zur Tatzeit die psychische Erkrankung des Täters bekannt war oder nicht:
1. Die psychische Krankheit war bekannt, der Betroffene wurde bereits wiederholt, auch stationär, behandelt. Dann haben die Angehörigen schon Erfahrung im Umgang mit der Krankheit. Oft gab es bereits strafwürdige Vorkommnisse in der Familie (häusliche Gewalt), die aber nicht nach außen drangen. Und doch bedeutet die zur Festnahme führende Straftat für die ganze Familie einen Schock und wirft viele neue Fragen auf: wie läuft das Strafverfahren ab, welche Folgen kann die Straftat haben, wie kann ich dem Betroffenen beistehen, an wen kann ich mich mit diesen Fragen wenden?
2. Die psychische Krankheit war bisher nicht bekannt, sie wird erst im Zusammenhang mit der Tat erkannt. Dann haben die Familien sich gleichzeitig mit der – für sie neuen - Krankheit und den genannten Fragen zum Strafverfahren auseinanderzusetzen. Oft müssen sie selbst – wie der Betroffene - erst einmal Krankheitseinsicht gewinnen und sich der Situation stellen.
Dieser Gruppe von Angehörigen ist zu raten, sich durch fachkundige Beratungsstellen, einen Psychiater oder in Selbsthilfegruppen zu den medizinischen Fragen und Problemen informieren und beraten zu lassen. Am Anfang fällt dies vielen schwer: die eigene Verunsicherung sowie Schuld- und Schamgefühle halten sie davon ab, sich anderen gegenüber zu öffnen – doch auf Dauer kommen sie ohne solche Hilfen nicht aus, um mit der Krankheit ohne eigenen Schaden (körperlich wie seelisch) umgehen zu lernen! Und, die Erfahrung lehrt: angelesenes Wissen und im Internet angebotene Informationen können das Gespräch mit verständnisvollen Fachleuten und erfahrenen Leidensgenossen nicht ersetzen.
...weiter lesen:
Verhältnismäßigkeit bei der Unterbringung psychisch kranker Straftäter (PDF)